Aktuell sind wieder die Pensionsansprüche von Landräten*innen und Bürgermeister*innen beim Steuerzahlerbund in der Kritik. Es ist aktuell möglich, dass z.B. ein gewählter 30jähriger nach nur einer vollen Wahlperiode (in Niedersachsen damit mit 35 Jahren) ein lebenslagenlanges steuerfinanziertes Ruhegehalt bezahlt bekommt. Je nach Größe der Kommune betragen diese Sofortrenten zwischen 2.500 € und 4.000 €. Zuverdienste ohne Abzug bis zum ehemaligen Gehalt sind dabei ok.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel:
Es wurde ein Bürgermeister mit 30 Jahren gewählt und erhält anschließend ein Gehalt über 5. Jahre in Höhe von ca. 7.000,- € monatlich. Dies ergebe ab dem 35. Lebensjahr eine Sofortrente in Höhe von ca. 2.500,- € monatlich. Sollte man sich dann entscheiden den Rest des Lebens nur noch halbtags zu arbeiten, erfolgt kein Abzug bis zum ursprünglichen Gehalt. Bei einem beispielhaften Halbtagsnettogehalt in Höhe von 1000,- € ergebe das in Summe ein Einkommen in Höhe von 3.500,- lebenslang.
Diese Kritik des Steuerzahlerbundes ist aus meiner Sicht absolut berechtigt! Der Änderungswunsch des Bund der Steuerzahler ist damit nachvollziehbar und aus meiner Sicht richtig. Das diese Positionen auf Grund der tatsächlich vorliegenden höheren Belastungen mit Rentenansprüchen attraktiver gemacht werden finde ich in Ordnung, die Auszahlung der Rente dann aber bitte erst mit Eintritt des regulären Rentenalters. Aus meiner Sicht darf daher gern eine Gesetzesänderung erfolgen!
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